Wahlen

Über 80 Teilnehmer beim KPV-Online-Seminar „Wahlkampfrecht“

Über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer schalteten am 12. März ein zum Online-Seminar „Wahlkampfrecht“. Das Seminar fand in Kooperation mit der KPV Nordrhein-Westfalen statt unter der Leitung der beiden Juristen Gregor Bender und Max Bartels.

Inhaltlich ging es um die rechtlichen Voraussetzungen des Wahlkampfs. Gibt es Beschränkungen, wer was im Wahlkampf sagen oder machen darf? Kann ein Bürgermeister im Wahlkampf auf Parteiveranstaltungen auftreten oder im Rahmen von öffentlichen Terminen auf seine Erfolge verweisen? Kann ich als Bewerber um einen Sitz im Rat oder um das Amt des Hautverwaltungsbeamten Urlaub bekommen? Welche Fotos unterliegen einer Nutzungsbeschränkung und gibt es Hürden bei der Kommunikation über social media?
Der hohe Zuspruch zeigt das große Informationsbedürfnis im Superwahljahr 2024.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel