Soziales

Urteil des Landessozialgerichts NRW

Zum Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 10.10.2013 (L 19 AS 129/13) erklärt der Bundesvorsitzende der KPV Ingbert Liebing:

„Wenn dieses Urteil bestehen bleibt, ist mit erheblichen zusätzlichen Lasten für die Kommunen und den Bund zu rechnen. Eine gezielte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme darf es nicht geben. Auch wenn es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handelt, könnte dieses Urteil für die Betroffenen geradewegs als Ermunterung aufgefasst werden. Im Interesse unseres Landes können wir nur auf die Revision vor dem Bundessozialgericht hoffen.

Wir brauchen keine zusätzlichen Anreize zur vorsätzlichen Zuwanderung nach dem Motto: erst arbeitssuchend, dann nicht vermittelbar und dann ab in die Grundsicherung. Wir brauchen in der Europäischen Union insbesondere für die betroffenen Menschen in Rumänien und Bulgarien bessere Lebensbedingungen. Vor Ort müssen die vorhandenen EU-Hilfen ankommen und die Programme umgesetzt werden. Das zu organisieren und zu unterstützen, ist eine gute Aufgabe für die Europäische Kommission.“

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