InnenWahlen

Wahlrecht in der Verfassung absichern

Zu der Forderung des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert MdB, das Wahlrecht besser verfassungsrechtlich zu verankern, erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: „Der Bundestagspräsident hat völlig Recht mit seiner Forderung, weil die Zersplitterungen der Gemeinde- und Stadträte wie auch der Kreistage eine unhaltbare Folge der gerichtlich gekippten Sperrklauseln darstellen.

Die inzwischen vorliegenden Erfahrungen seit der Abschaffung der kommunalen Sperrklausel in nahezu allen Bundesländern (Ausnahme Berlin) belegen, dass sich die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen stark erhöht hat (z.B. Stadt Essen 11 Gruppierungen). Ratssitzungen dauern immer länger, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen. Einzelmeinungen halten die Entscheidungsfindung unverhältnismäßig lange auf, ohne dass substanziell neue Argumente vorgetragen werden. Die schwerwiegendste Folge dieser Entwicklung liegt auf der Hand: Es wird zukünftig immer schwieriger werden, politisch Interessierte für eine ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen, die als zeitintensiv und ineffektiv erlebt wird. Unsere Parteiendemokratie beruht aber auf dem parteipolitischen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Es muss unser vordringlichstes Ziel sein, die Kommunalpolitik für mehr Menschen zu öffnen, statt Mitstreiter zu verlieren. Deshalb unterstützen wir den Vorstoß, Sperrklauseln verfassungsrechtlich sicher zu verankern.“

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