Gericht kippt Wahlgesetz in NRW
Die Ersetzung des bisher bei Kommunalwahlen angewendeten Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë durch ein Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich (sog. Rock-Verfahren) verletzt die Antragstellerinnen – Landesverbände verschiedener politischer Parteien – in ihren verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit