EuGH – Urteil ist klare Absage an den Sozialtourismus
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus der EU Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) versagen darf, wenn diese ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen oder einen Job zu suchen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der KPV und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: