Deutscher Landkreistag unzufrieden mit der Einigung zum Unterhaltsvorschuss
Die Einigung von Bund und Ländern über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses trägt den kommunalen Erwartungen weder in administrativer noch in finanzieller Hinsicht hinreichend Rechnung, findet der Deutsche Landkreistag: „Für bedürftige Kinder unter 12 Jahren bleibt es beim doppelten Behördengang. Sie müssen sowohl zur Unterhaltsvorschussstelle als auch zum Jobcenter. Das bedeutet auch für die Behörden unnötige Bürokratie.