Dienstleistungskonzessionen: Kommunale Gestaltungsfreiheit bleibt erhalten
Kommunale Strukturen bei Wasser und Rettungsdienste gesichert und die Forderung der Bürger durchgesetzt!
Das Europaparlament hat heute mit großer Mehrheit das neue Vergaberechtspaket inklusive neuer Regeln zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen rechtskräftig verabschiedet. Nachdem sich das Europaparlament im Sommer 2013 mit der EU-Kommission und dem Ministerrat darauf geeinigt hatte, den Wassersektor aus der geplanten Konzessionsrichtlinie herauszunehmen, steht nun der Umsetzung vieler wichtiger Vereinfachungen im Vergaberecht nichts mehr im Wege.
Zudem wurde die Bedeutung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes anerkannt. Damit wurden nach langen Verhandlungen zwei für deutsche Kommunen wichtige Streitpunkte beigelegt.
Sabine Verheyen, kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und stellvertretendes Mitglied im Binnenmarktausschuss, hat sich über zwei Jahre maßgeblich in die Verhandlungen zur Richtlinie eingebracht. „Ich habe mich von Beginn an für die Herausnahme des Wassersektors aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie eingesetzt. Daher freue ich mich, dass es nun gelungen ist, unsere Forderung durchzusetzen und die bewährten kommunalen Strukturen in der Trinkwasserversorgung beizubehalten.“
Ein weiterer Streitpunkt war auch die Erbringung der Rettungsdienste. Denn ursprünglich hatte die Kommission eine europaweite Ausschreibungsverpflichtung auch hierfür vorgesehen. Dadurch wären die Rettungsdienste, die in Deutschland häufig von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden, beeinträchtigt worden. „Die Rettungsdienste stellen eine hervorragende Qualität sicher. Uns ist gelungen, ihre Organisation, die in Deutschland durch die starke Einbindung des Ehrenamtes eine Besonderheit ist, auch im europäischen Kontext aufrecht zu erhalten. Städte und Gemeinden können auch weiterhin die Notfallrettung direkt den Hilfsorganisationen übertragen“, sagte Verheyen.
Hintergrund
Neben einer Revision der bestehenden Vergaberechtsregelungen sollten ursprünglich auch die Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitlich reguliert werden. Dadurch wäre eine EU-weite Ausschreibungspflicht von Konzessionen europaweit zwingend vorgeschrieben worden. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge, beispielsweise die Wasserver- und -entsorgung, Rettungs- und Gesundheitsdienstleistungen und soziale Dienstleistungen. In den Trilogverhandlungen wurde erzielt, dass Kommunen auch in Zukunft Dienstleistungskonzessionen im Wassersektor und bei den Rettungsdiensten nicht EU-weit ausschreiben müssen.
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