Kommunale der Union fordern: 20 Milliarden Euro Corona-Hilfen für Kommunen
Mit rund 15,6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen müssen die Kommunen 2020 rechnen, so der Ausblick der aktuellen Steuerschätzung. Allein die Erträge aus der Gewerbesteuer sinken um 12 Milliarden Euro. Diese Summen können von den Kommunen weder durch Minderausgaben noch durch Mehrerträge ausgeglichen werden und dürfen – in den Bundesländern, in denen dies überhaupt möglich wäre – nicht zu einem Aufwuchs von Kassenkrediten führen.
Um die dramatischen Folgen für die Kommunen abzumildern, hat der Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) einen Beschluss gefasst und fordert eine „Konzertierte Aktion“ von Bund, Ländern und Kommunen.
Christian Haase MdB, Bundesvorsitzender der KPV und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erläutert:
„Wir fordern die Bundesregierung auf, eine gemeinsame Initiative mit den Ländern und den Kommunen zu ergreifen. Erstens müssen die Länder ihrer verfassungsgemäßen Pflicht nachkommen und die Steuerausfälle der Kommunen ausgleichen. Aufgrund der einmaligen Notlage sollte sich der Bund solidarisch an den Kosten beteiligen. Als Sofortmaßnahmen könnten Bund und Länder auf Gewerbesteuerumlagen verzichten und gemeinsam den Kommunen direkt einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer befristet gewähren. Zweitens fordern wir ein kommunales Konjunkturpaket mit einem Gesamtumfang von mindestens 20 Milliarden Euro, um die Wirtschaft vor Ort anzukurbeln. Und drittens muss der Bund dauerhaft die erhöhten Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger übernehmen.“
Anders als der Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprechen sich die Kommunalen der Union gegen eine Vermengung von Corona-Hilfen und Übernahme der Altschulden durch den Bund aus. Christian Haase:
„Für die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund gibt es nach wie vor keinen nationalen Konsens. Die Länder sind in der Pflicht, für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Der neugestaltete Länderfinanzausgleich setzt sie auch finanziell in die Lage, dieser Aufgabe nachzukommen. Es müssen strukturelle Änderungen durch Bund und Länder erfolgen, die sicherstellen, dass eine Verschuldungssituation für die Zukunft ausgeschlossen wird. Hierzu gehören Änderungen in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der Länder und eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung auf die Kommunen. Der Steueranteil muss ihrem Aufgabenanteil entsprechen. Hier fehlen bislang die Vorarbeiten des Bundesfinanzministeriums und der Länder.“
Den Beschluss der KPV finden Sie hier.
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