VKU zum geplanten Gebäudeenergiegesetz: Es droht ungewollte Vollbremsung beim Klimaschutz im Gebäudebereich
Die Bundesregierung will auch im Gebäudesektor den Klimaschutz verstärken. Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor. Der Einbau von Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erdgas- und Öl betrieben werden, soll demnach nicht mehr erlaubt sein. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürchtet eine ungewollte Vollbremsung beim Klimaschutz für Bestandsgebäude und sieht erheblichen Verbesserungsbedarf im Gesetzentwurf.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Der Gebäudesektor spielt beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Um die ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudesektor sozialverträglich zu erreichen, müssen aus Sicht von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern machbare Wege gesucht und deshalb die gesamte Breite der verfügbaren Technologien genutzt und lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Die geplanten Regelungen für neue Heizungen gleichen indes einer ungewollten Vollbremsung. Sie führen sowohl bei Gebäudeeigentümern als auch bei Energieversorgungsunternehmen zu enormen Unsicherheiten. Denn die erlaubten Heizungstechnologien werden sich so, gerade im Bestand, nicht 1:1 und schon gar nicht sofort realisieren lassen.
Dagegen wird die effiziente Nutzung kommunaler Gasnetze, ein wichtiges Asset der Energie- und Wärmewende mit Millionen angeschlossenen Kunden, de facto von vornherein ausgeschlossen. Die Konsequenz: Steigende Kosten für Gebäudeeigentümer und Zurückhaltung von klimapolitisch dringend erforderliche Investitionen.
Pläne, dass ab 2024 gasbasierte Heizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn diese sofort mit Biomethan oder grünen Wasserstoff betrieben werden, ignoriert die Möglichkeit einer schrittweisen und bedarfsgerechten Transformationsplanung kommunaler Gasnetze.
Der aktuelle Gesetzentwurf läuft somit de facto auf ein Einbauverbot von gasbetriebenen Heizungen ab 2024 hinaus, da in Deutschland zu diesem Zeitpunkt nirgendwo grüner Wasserstoff oder Biomethan in ausreichenden Mengen aus dem Gasverteilnetz beim Endkunden ankommen werden. Wenn die Option „grüne Gasheizung“ ernst gemeint ist, dann muss es hier zwingend ausreichende Übergangsfristen für die Versorgung mit Wasserstoff und Biomethan geben.
Auch die im Gesetzentwurf angelegte Variante hybrider Heizungen aus Wärmepumpen und Wasserstoffthermen eröffnet Lösungsräume und könnte bei flexiblerer Nutzung auch den immer wieder befürchteten Fossilen Lock in vermeiden. Leider ist der Der Gesetzentwurf auch hier viel zu eng und sieht zum Beispiel vor, dass Hybridheizungen nur in Kombination mit einem Wärmepumpenanteil betrieben werden dürfen.
Alternative Technologiekombinationen wie zum Beispiel Solarthermie und H2-ready-Gaskessel sowie additive Erfüllungsoptionen bleiben unberücksichtigt. Technologische Spielräume – und je auf das Gebäude passgenaue Wärmeversorgungskonzepte – werden eingeschränkt. Dies führt bei Gebäudeeigentümern zu steigenden Kosten.
Sollte der §71 des GEG-Entwurfs an diesen Stellen nicht nochmals in Richtung einer tatsächlichen Technologieoffenheit angepasst werden, dann wird es in diesem Jahr zu massiven „Lock-In-Effekten“ beim Einbau von Erdgasthermen kommen, um diesen Verpflichtungen noch kurzfristig zu entgehen. Damit hätte der Gesetzgeber genau das Gegenteil dessen erreicht und für die nächsten 20 Jahre festgeschrieben, was er ursprünglich beabsichtigt hatte.
Die Vorgabe, dass Transformationspläne der Wärmenetzbetreiber bereits 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und Abwärme aufweisen, geht über die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderten Transformationspläne hinaus und ist vor allem in großen Fernwärmenetzen nur schwer zu erreichen. Entscheidend sollte sein, dass ein Transformationsplan vorliegt, welcher die Klimaneutralität im Netz bis spätestens 2045 aufzeigt.
Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr waren 60 Prozent der abgesetzten Heizungen Gaskessel. Die nunmehr geplanten Regelungen sind aktuell weder im Markt umsetzbar, noch sozialverträglich. Aus VKU-Sicht wäre es besser, auf Basis der kommunalen Wärmeplanung örtlich optimale Transformationsstrategien entwickeln.“
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