Energie

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Graichen: Gasverteilnetze eignen sich eher nicht als Wasserstoffnetze

Die Aufforderung des Wirtschaftsstaatssekretärs an die Stadtwerke, den Rückbau des Gasnetzes zu planen, führte zu heftigen Irritationen. Im Koaltitionsvertrag der Ampel-Regierung hieß es noch, das Gasnetz soll ab 2045 mit nicht-fossilen Brennstoffen betrieben werden. Was stimmt nun? Der Bundestagsabgeordnete Lars Rohwer stellte eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung.

Dr. Graichen antwortet am 1. Juni, dass schrittweise und ab den 2030er Jahren beschleunigt, die Nutzung fossilen Erdgases beendet werden müsse. Im Wärmesektor stünden mit Wärmepumpen und Wärmenetzen Alternativen zu den Gasheizungen bereit. Wasserstoff werde hier auch in Zukunft nur begrenzt zum Einsatz kommen.

In der Konsequenz bedeute das, dass das Gasverteilnetz, welches heute primär zur Wärmeversorgung dient, eher nicht als Wasserstoffnetz in Frage komme. Die Netzbetreiber sollten für das Ende der Nutzung rechtzeitig Vorsorge treffen. Anders verhalte es sich mit den Gasfernleitungen: Sie würden für ein zukünftiges bundesweites Wasserstoffnetz gebraucht und sollten jetzt zügig umgerüstet werden.

Damit bekräftigt Dr. Graichen seine frühere Aussage, wonach durch das heutige Gasnetz in Zukunft kein Wasserstoff fließen werde. Ein harter Schlag für die Stadtwerke, die bereits den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft vor Ort planen.

Um das Thema in den betroffenen Städten, Gemeinden und Kreisen zu adressieren, haben die Mitglieder des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) ein Diskussionspapier verabschiedet, das konkrete Vorschläge für Kommunalpolitikerinnen und -politiker enthält.

Hier können Sie die Antwort des Staatssekretärs im Wortlaut nachlesen:

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der Bundesregierung erfordern auch die umfassende Dekarbonisierung der Energiebereitstellung in allen Sektoren auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität. Dies bedeutet, dass wir sukzessive und beschleunigt ab den 2030er Jahren aus der Nutzung fossilen Erdgases aussteigen werden.
Für den Wärmemarkt, in dem heute der Großteil des Erdgases eingesetzt wird, stehen neben Effizienzverbesserungen eine Reihe von Alternativen der Nutzung Erneuerbarer Energien, wie die Elektrifizierung durch Wärmepumpen oder Wärmenetze zur Verfügung, die konsequent genutzt werden müssen. Wasserstoff wird hier aufgrund seiner Kosten und deutlich geringeren Effizienz allenfalls begrenzt zum Einsatz kommen.

Das hat Folgen für die Gasnetze. Viele Gasfernleitungen (Transport- und teilweise auch Verteilnetzleitungen) werden für ein bundesweites Wasserstoffnetz gebraucht werden. Ihre Umrüstung soll beschleunigt eingeplant werden. Gas-Verteilnetze, die heute primär zur Wärmeversorgung in weniger stark besiedelten Wohngebieten zum Einsatz kommen, werden aufgrund der steigenden Kosten und der sinkenden Zahl der Abnehmer eher nicht als Wasserstoffnetze wirtschaftlich betrieben werden können. Für das Ende ihrer Nutzung sollten die betroffenen Netzbetreiber rechtzeitig Vorsorge treffen.

Die verbindliche kommunale Wärmeplanung, die durch ein Bundesgesetz flächendeckend eingeführt werden soll, könnte hier eine wichtige Rolle einnehmen. Sie sollte die Gebiete benennen, die sich für eine Nah- und Fernwärmeversorgung bzw. eine dezentrale Versorgung auf Basis lokal verfügbarer Ressourcen (z. B. Umweltwärme) eignen. Eine explizite Ausweisung von Gasrückzugsgebieten – wie beispielsweise in der Energieplanung der Stadt Zürich – würde zusätzliche Planungssicherheit für Versorger, Netzbetreiber. Kommunen und Endkunden schaffen.
Aufgabe der Politik wird es sein, die notwendige verlässliche Grundsatzentscheidung zu treffen und die erforderlichen regulatorischen Rah-menbedingungen zu schaffen.

Hier finden Sie das PDF mit den schriftlichen Fragen und Antworten.

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