Handbuch Europäisches Beihilferecht erschienen
Die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise bieten ihren Bürgern vielfältige Dienstleistungen an. Sie betreiben oder finanzieren Tageseinrichtungen für Kinder, stellen das Trinkwasser bereit, organisieren die Abfallentsorgung, stellen den Rettungsdienst und die Krankenhausversorgung sicher und sorgen für eine Vielzahl weiterer öffentlicher Einrichtungen. Aufgrund dieser Vielfalt an Dienstleistungen bestehen mannigfaltige Berührungspunkte mit dem europäischen Beihilferecht. Dieses muss in der kommunalen Praxis ebenso mit bedacht werden, wie das kommunale Haushaltsrecht und andere Vorschriften beachtet werden müssen.