Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder doch erst 2028?
Der Berliner Tagesspiegel berichtet über Überlegungen seitens der Länder, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf das Jahr 2028 zu verschieben. Vorgesehen war, dass Eltern bereits ab 2026 in ganz Deutschland über einen entsprechenden Rechtsanspruch verfügen sollen. Doch fehlen vielerorts Erzieher und räumliche Kapazitäten. Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben den geplanten Ausbau in den vergangenen beiden Jahren zusätzlich verzögert.