Grundsteuer auf dem Prüfstand
Unter der Leitung des Stellvertretenden KPV-Bundesvorsitzenden Ekkehard Grunwald kommt morgen der Bundesfachausschuss „Finanzen“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) zusammen.
Unter der Leitung des Stellvertretenden KPV-Bundesvorsitzenden Ekkehard Grunwald kommt morgen der Bundesfachausschuss „Finanzen“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) zusammen.
Die Bundesländer stellen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wohl den geplanten Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage in Frage und wollen den Kommunen rund 3,5 Mrd. Euro ab dem 01.01.2020 vorenthalten. Dazu äußern sich erstmalig die drei Kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) gemeinsam mit der Bundes-SGK und den Kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU/CSU (KPV).
Vor dem morgigen Beginn der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungskonformität der Grundsteuer erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB: „Die Grundsteuer ist für die Kommunen unverzichtbar und mit einem Aufkommen von rund 13 Mrd. Euro eine erhebliche Einnahmequelle, die langfristig gesichert werden muss.
Zu den abschließenden Beratungen zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und den damit verbundenen Änderungen des Grundgesetzes erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB: „Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Der Deutsche Bundestag hat heute die Ausschussberatungen des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung abgeschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages ist für die Kommunen ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Der Bund zeigt einmal mehr, dass er ein verlässlicher Partner der Kommunen ist.
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter dem Vorsitz des KPV-Bundesvorsitzenden Ingbert Liebing MdB hat sich bei einer Klausur- und Sprechertagung in Lüneburg gemeinsam mit den kommunalpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von CDU und CSU über die finanzielle Unterstützung des Bundes für Kommunen ausgetauscht und die Lüneburger Erklärung zur Kommunalfinanzierung verabschiedet.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten sich im vergangenen Jahr auf eine Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen verständigt. Der Bundestag hat sich in erster Lesung damit befasst und bislang sechs Anhörungen im Haushaltsausschuss durchgeführt. Mehr Geld für die Länder, mehr Kompetenzen für den Bund: Die Bundesländer sollen ab 2020 jährlich mit rund 9,7 Milliarden Euro entlastet werden. Im Gegenzug würde der Bund mehr Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte, besseren Zugriff auf die Steuerverwaltung und die Möglichkeit erhalten, in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zu investieren. Der Hauptgeschäftsführer der KPV, Tim-Rainer Bornholt, über „vergiftete Geschenke“ und deren weitreichende Konsequenzen.
„Die Kommunen leiden trotz der vielfältigen Unterstützungsleistungen insbesondere des Bundes nach wie vor unter struktureller Unterfinanzierung. Dagegen müssen wir schleunigst etwas Grundlegendes unternehmen“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. „Wir halten es für grundlegend falsch, die Kommunen als ewige Bittsteller abzustempeln und dies nun auch noch im Grundgesetz festzuschreiben.
Bei der schon so lange umstrittenen Reform der Grundsteuer zeichnet sich keine Lösung ab. Die Bundesländer konnten sich bis zuletzt nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Wie geht es also weiter? Das wird eines der Themen in der heutigen Sitzung des Bundfachausschusses „Finanzen“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) in Berlin sein.
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Darin enthalten ist auch ein neuer Grundgesetzartikel zur Ausweitung der Mitfinanzierungskompetenz des Bundes bei der kommunalen Bildungsinfrastruktur.