Bundesteilhabegesetz – Referentenentwurf muss nachgebessert werden
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – das „Bundesteilhabegesetz“ – in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt werden, und es sollen die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt werden.