Regelungslücken bei Konzessionsvergaben – Rekommunalisierung von Strom- und Gasnetzen
Beschluss der Bundesvertreterversammlung auf dem Kongress-kommunal 2013 in Berlin. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze nur eine „wirtschaftlich angemessene Vergütung“ vor. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes und auch die Leitlinien der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes