Kommunen erhalten beim Investitionsprogramm größeren Gestaltungsrahmen
Der Deutsche Bundestag hat heute den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2015 und des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat der Bundestag einen weiteren Schritt zur Stärkung der Kommunen in Deutschland vollzogen.