In der Föderalismuskommission II kommunale Belange berücksichtigen
Beim Dialog mit den Mitgliedern der Föderalismuskommission II sollen vor allem die Stärkung der Subsidiariatät und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Abbau von Mischfinanzierungen, die Stärkung der kommunalen Einnahmeautonomie, die Überprüfung bestehender Leistungsgesegtze nach dem Grundsatz der Konnexität sowie die