Silvester (fast) ohne Raketen und Böller reduziert Müllaufkommen
Bund und Länder haben sich Anfang Dezember darauf verständigt, dass in diesem wie auch schon im letzten Jahr der Jahreswechsel ohne großes Feuerwerk stattfinden soll. Feuerwerkskörper dürfen nicht verkauft und private Restbestände nicht an belebten Plätzen gezündet werden. Auf diese Weise sollen Menschenansammlungen verhindert und die Notaufnahmen entlastet werden. Wer beispielsweise noch Reste an Feuerwerkskörpern, Böllern oder etwa Mehrschussbatterien im Keller hat, der darf diese zünden, allerdings nicht an belebten Plätzen.