Bundesverfassungsgericht stärkt kommunale Selbstverwaltung
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu den „Optionskommunen“ verkündet. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben des § 6a Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als mit dem Grundgesetz unvereinbar bewertet. Damit macht das Gericht deutlich, dass der Bund gegenüber den Kommunen keine Gesetzgebungszuständigkeit besitzt und kein Durchgriffsrecht hat.