Wahlrecht in der Verfassung absichern
Zu der Forderung des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert MdB, das Wahlrecht besser verfassungsrechtlich zu verankern, erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: „Der Bundestagspräsident hat völlig Recht mit seiner Forderung, weil die Zersplitterungen der Gemeinde- und Stadträte wie auch der Kreistage eine unhaltbare Folge der gerichtlich gekippten Sperrklauseln darstellen.