Urteil des Landessozialgerichts NRW
Zum Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 10.10.2013 (L 19 AS 129/13) erklärt der Bundesvorsitzende der KPV Ingbert Liebing:
„Wenn dieses Urteil bestehen bleibt, ist mit erheblichen zusätzlichen Lasten für die Kommunen und den Bund zu rechnen. Eine gezielte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme darf es nicht geben. Auch wenn es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handelt, könnte dieses Urteil für die Betroffenen geradewegs als Ermunterung aufgefasst werden. Im Interesse unseres Landes können wir nur auf die Revision vor dem Bundessozialgericht hoffen.