Bundessozialgericht stärkt kommunales Ehrenamt
Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts erklärt der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing: „Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Ehrenämter in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei sind, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind.