Kommunalverfassung in Baden-Württemberg soll geändert werden
In Baden-Württemberg sieht der Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 vor, die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dazu soll die Kommunalverfassung geändert werden. So sollen etwa Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und ausländische Mitbürger stärker in Entscheidungen vor Ort eingebunden werden. Daneben soll die Arbeit in den kommunalen Gremien transparenter werden.