Bei einem Treffen im Bundeskanzleramt haben sich Regierungsvertreter auf die Finanzierung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen prioritären, also nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehenden, Maßnahmen im Bildungsbereich geeinigt. Vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Kommunen ab 1.1.2015 mit 1 Mrd. Euro p.a. entlasten. Dies erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) – dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SBG II gleichmäßig erhöht – und hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.
Für Betreuung und Bildung stehen finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 6 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sollen 5 Mrd. Euro für den Bereich Wissenschaft, Schule und Hochschulen und 1 Mrd. Euro für den Bereich Kita und Krippen eingesetzt werden. Die Umsetzung dieses Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung erfolgt wie folgt: